AGB

§ 1 / Allgemeines - Geltungsbereich

Allen Leistungen vom DN INSTITUT liegen diese Vertragsbedingungen zugrunde. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt. Sie gelten sowohl für Folgeaufträge als auch bei ständigen Geschäftsbeziehungen. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbeziehungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer im Sinne der Vertragsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Auftraggeber im Sinne der Vertragsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

§ 2 / Auftragserteilung

1. Die Aufträge sind für das DN INSTITUT erst verbindlich, wenn und soweit sie schriftlich bestätigt wurden. Änderungen, Ergänzungen und mündliche Nebenabreden jedweder Art bedürfen ebenfalls der Schriftform. Hierunter fallen insbesondere auch Auskünfte und Zusagen von DN INSTITUT Mitarbeitern sowie der vom DN INSTITUT eingeschalteten Sachverständigen. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel.

2. Bestellt der Auftraggeber die Leistungen vom DN INSTITUT auf elektronischem Wege, wird DN INSTITUT den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

3. Sofern der Auftraggeber das Werk auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von DN INSTITUT gespeichert und dem Auftraggeber auf Verlangen nebst den vorliegenden DN INSTITUT Vertragsbedingungen per Email zugesandt.

§ 3 / Widerrufsklausel für Verbraucher

1. Ist der Auftraggeber Verbraucher, so hat er das Recht, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete
Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber DN INSTITUT GmbH Freiberger Straße 1, 38678 Clausthal-Zellerfeld oder durch Rücksendung der Leistung, sofern tatsächlich möglich, zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

2. DN INSTITUT behält sich vor, mit der Durchführung der Leistung erst nach Ablauf der 2 wöchigen Widerrufsfrist zu beginnen.

3. Der Auftraggeber veranlasst die Ausführung der Leistung/Durchführung der Dienstleistung durch Übermittlung von Informationen, die zur Ausführung der Leistung benötigt werden. Übersendet bzw. übermittelt der Auftraggeber die in Satz 1 benannten Informationen bereits vor Ablauf der 2wöchigen Widerrufsfrist, ist dies als Zustimmung zur Ausführung anzusehen. Sobald DN INSTITUT mit der Ausführung durch Verarbeitung der Daten begonnen hat, erlischt das Widerrufsrecht.

§ 4 / Leistungen

1. DN INSTITUT wird seine Leistungen unparteiisch, neutral und nach bestem Wissen und Gewissen entsprechend den anerkannten Regeln unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme bestehenden Vorschriften ausführen.

2. Soweit es zur sachgemäßen Erledigung der Leistungen notwendig ist, wird der Auftraggeber bei Beteiligten und dritten Personen Auskünfte einholen und Erhebungen durchführen und das DN INSTITUT hierüber informieren.

3. Der Umfang der vom DN INSTITUT zu erbringenden Leistung wird bei Erteilung des Auftrags schriftlich festgelegt. Teilleistungen sind möglich. Ergeben sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags Änderungen und/oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfangs, sind diese vorab zusätzlich schriftlich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren. Soweit ein Festhalten am Vertrag im Hinblick auf die Änderungen oder Erweiterungen dem Auftraggeber nicht zugemutet werden können, hat dieser ein Rücktrittsrecht. Der Auftraggeber hat dabei jedoch die vereinbarte Vergütung oder mangels Vereinbarung eine angemessene Vergütung zu bezahlen.

§ 5 / Auftraggeberpflichten

1. Der Auftraggeber hat DN INSTITUT alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Auskünfte und Unterlagen gewissenhaft, vollständig und unentgeltlich sowie rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

2. Der Auftraggeber hat von sich aus auf alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten, aufmerksam zu machen.

3. Die Ausführung des Auftrags ohne Erfüllung der vorstehenden Punkte 1 und 2 geht auf das alleinige Risiko des Auftraggebers, soweit nicht DN INSTITUT ein Mitverschulden trifft.

§ 6 / Geheimhaltung

1. DN INSTITUT beachtet die Einhaltung der Schweigepflicht. DN INSTITUT trifft Vorsorge dafür, dass weder Gutachten noch sonstige Tatsachen und Unterlagen, die bei der Ausführung der Dienstleistung bekannt werden, und die sich auf den Auftraggeber und den Auftragsgegenstand beziehen, unbefugt offenbart, ausgenutzt oder weitergegeben werden.

2. DN INSTITUT kann von den schriftlichen Unterlagen, die DN INSTITUT zur Einsicht überlassen oder für die Auftragsdurchführung übergeben wurden, Ablichtungen für die Unterlagen machen.

3. An den erbrachten Dienstleistungen behält sich DN INSTITUT die Urheberrechte ausdrücklich vor.

4. Bei Auftragserteilung wird der Umfang der Leistungen von DN INSTITUT schriftlich festgelegt. Der Auftraggeber darf das im Rahmen des Auftrags erstellte DN INSTITUT Gutachten bzw. die von DN INSTITUT erbrachten Leistungen mit allen damit zusammenhängenden Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es bei Auftragserteilung vereinbart wurde.

§ 7 / Zahlungsbedingungen

1. Nach Auftragsdurchführung bzw. nach Vorlage der Rechnung ist das Auftragsentgelt sofort, bzw. bei Angabe eines Fälligkeitstermins auf der Rechnung zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin ohne Abzug zur Zahlung fällig.

2. Für die Berechnung der DN INSTITUT Leistungen wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der abschließenden Durchführung des Auftrags gesondert ausgewiesen und zusätzlich zum Auftragsentgelt erhoben.

3. Berechnungsgrundlage für die Rechnungserstellung ist die jeweils gültige DN INSTITUT Gebührenordnung, die dem Auftraggeber bekannt ist. Dies gilt nicht, soweit ausdrücklich schriftlich ein Festpreis oder eine andere Bemessungsgrundlage vereinbart worden ist. Etwaige Gebührenerhöhungen sind drei Monate im Voraus anzukündigen. Sie berechtigen den Auftraggeber mit einer Frist von einem Monat zu einer Kündigung zum Termin der Preiserhöhung.

4. Wechsel, Schecks und Zahlungsanweisungen werden nicht angenommen.

5. Eine Aufrechnung oder eine Zurückhaltung mit einer Gegenforderung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

6. Ist der Auftraggeber mit der Begleichung der Rechnung in Zahlungsverzug, so kann DN INSTITUT vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens stehen DN INSTITUT im Falle des Zahlungsverzuges Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu. Dem Auftraggeber ist jedoch der Nachweis gestattet, dass DN INSTITUT ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder der Schaden von DN INSTITUT wesentlich niedriger ist. Die Verzugszinsen sind höher, wenn DN INSTITUT eine Belastung mit höherem Zinssatz nachweist.

7. Sollten dem DN INSTITUT Tatsachen bekannt werden, aus denen sich ergibt, dass der Auftraggeber nicht mehr kreditwürdig ist, so ist DN INSTITUT berechtigt, vor Auftragserledigung Barzahlung zu verlangen. Auch kann das DN INSTITUT in derartigen Fällen nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dieser beträgt 15 % der Vergütung, vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Schadens, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dies gilt auch bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Zahlungseinstellung, Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers oder die Ablehnung der Eröffnung mangels Masse beim Auftraggeber.

8. Kostenvorschüsse können verlangt werden und/oder Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen können vom DN INSTITUT erstellt werden. Ist der Auftraggeber mit der Begleichung von Teilrechnungen trotz Nachfristsetzungen in Verzug, so hat DN INSTITUT das Recht, die weitere Ausführung des Auftrags zu verweigern, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz statt Nichterfüllung zu verlangen.

§ 8 / Fristen

1. Die Auftragsfristen von DN INSTITUT sind unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.

2. Verbindliche Liefertermine zur Erstattung der Sachverständigenleistung bzw. der Durchführung der Leistungen beginnen mit Vertragsabschluss. Soweit eine Vorauszahlung vereinbart wurde oder Unterlagen des Auftraggebers benötigt werden, beginnt der Lauf der Frist erst nach Eingang der Vorauszahlung bzw. der Unterlagen. Maßgeblich ist jeweils der spätere Zeitpunkt.

3. Wird ein Liefertermin oder eine Lieferfrist, seien es verbindliche oder unverbindliche Termine oder Fristen, überschritten, so kommt DN INSTITUT in Verzug, wenn DN INSTITUT die Lieferverzögerung zu vertreten hat. Bei höherer Gewalt oder bei anderen unvorhersehbaren, nicht zu vertretenden Hindernissen tritt Lieferverzug nicht ein.

4. Neben der Lieferung kann der Auftraggeber Ersatz des Verzugsschadens nur dann verlangen, wenn DN INSTITUT Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

5. Hinsichtlich der Frist für die Leistungserbringung kann der Auftraggeber nur im Falle des Leistungsverzugs vom DN INSTITUT oder von der vom DN INSTITUT vertretenden Unmöglichkeit vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt Erfüllung verlangen.

§ 9 / Kündigung

1. Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung des Vertrags ist ausgeschlossen, außer im Vertrag sind anderweitige Bestimmungen getroffen.

2. Ein wichtiger Grund für den Auftraggeber liegt insbesondere dann vor, wenn DN INSTITUT auch nach vorheriger vergeblicher Abmahnung durch den Auftraggeber gegen ihre Sachverständigenpflichten grob verstößt.

3. Aus wichtigen Gründen ist DN INSTITUT zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn seitens des Auftraggebers die notwendige Mitwirkung verweigert wird, wenn seitens des Auftraggebers versucht wird, in unzulässiger Weise das Ergebnis des Gutachtens / DN INSTITUT Leistung zu verfälschen, wenn der Auftraggeber in Vermögensverfall oder in Schuldnerverzug gerät.

4. Bei Kündigung des Vertrags aus wichtigem vom DN INSTITUT zu vertretendem Grund, kann DN INSTITUT eine Vergütung für die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachte Teilleistung nur insoweit verlangen, als diese für den Auftraggeber objektiv verwendbar ist.

5. In den anderen Fällen behält DN INSTITUT den Vergütungsanspruch wie bei Ausführung der vertragsgemäß anfallenden Leistung. Die Vergütung beträgt unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen 15 % der Vergütung für die von DN INSTITUT noch nicht erbrachte Leistung, es sei denn, der Auftraggeber weist einen geringeren vertraglichen Arbeitsanfall oder höhere ersparte Aufwendungen nach.

§ 10 / Gewährleistung

1. Soweit DN INSTITUT Dienstleistungen erbringt, sind die Parteien sich darüber einig, dass DN INSTITUT keinen bestimmten Erfolg, sondern ausschließlich Dienstleistungen schuldet und es alleine im Entscheidungs- und Risikobereich des Auftraggebers liegt, anhand der erbrachten Dienstleistungen sich daraus ergebende notwendige Entscheidungen zu treffen.

2. Ansonsten kann DN INSTITUT bei Auftreten von Mängeln innerhalb der Gewährleistung zunächst vom Recht auf Nacherfüllung Gebrauch machen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl vom DN INSTITUT durch Mängelbeseitigung (Nachbesserung) oder durch Neuerstellung (Nachlieferung). Falls und erst wenn die Nacherfüllung endgültig und ernsthaft abgelehnt wird, nicht fristgemäß vorgenommen wird oder fehlschlagen sollte, hat der Auftraggeber das Recht nach seiner Wahl, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verlangen. Weitere Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen.

3. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht zu. Sofern DN INSTITUT die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Auftraggeber ebenfalls nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4. Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Feststellung spätestens jedoch innerhalb eines Jahres nach Übergabe der Sache dem DN INSTITUT schriftlich anzuzeigen.

5. Ein Anspruch auf Schadenersatz bleibt bei Fehlen von zugesicherten Eigenschaften unberührt.

6. Sämtliche Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, wenn diese nicht innerhalb eines Jahres nach Gefahrübergang (in der Regel mit der Übergabe) geltend gemacht werden.

§ 11 / Haftung

1. Für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - haftet DN INSTITUT nur, wenn DN INSTITUT, der gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder wenn DN INSTITUT oder deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat. Im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Ersatzpflicht von DN INSTITUT auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

2. Die Haftung für mittelbare Folgeschäden einschließlich vertragstypischer Folgeschäden ist ausgeschlossen. Im übrigen ist die Haftung der DN INSTITUT auf folgende Versicherungssummen begrenzt:

  • 500.000,00 EUR für Sachschäden
  • 250.000,00 EUR für Vermögensschäden.

3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten nicht für (1) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für (2) sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der DN INSTITUT oder auf einer vorsätzlichen grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der DN INSTITUT beruhen sowie für (3) Schäden aufgrund schuldhafter Verletzung wesentlicher vertraglicher Rechte und Pflichten im Sinne des § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB.

4. Der Auftraggeber hat etwaige Schäden, für die das DN INSTITUT aufkommen muss, unverzüglich dem DN INSTITUT schriftlich anzuzeigen.

5. Soweit Schadenersatzansprüche gegen DN INSTITUT ausgeschlossen sind, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der DN INSTITUT Mitarbeiter.

6. Die Rechte des Auftraggebers aus Gewährleistungen nach § 10 bleiben unberührt.

7. Schadenersatzansprüche, die nicht der kurzen Verjährungsfrist nach § 634a BGB unterliegen, verjähren nach 3 Jahren ab Eingang des Gutachtens/der Leistung beim Auftraggeber.

§ 12 / Schlussbestimmungen

1. Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der Sitz vom DN INSTITUT.

2. Der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz von DN INSTITUT, soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögens ist oder Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

3. Im übrigen gilt bei sämtlichen Ansprüchen von DN INSTITUT gegen den Auftraggeber, soweit dieser
Nichtkaufmann ist, dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

4. Für die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern ist allein der Vertrag verbindlich. Auf das
Vertragsverhältnis findet Deutsches Recht Anwendung. Das einheitliche UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

5. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so wird infolgedessen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Auftraggeber und DN INSTITUT verpflichten sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung anzustreben.

Clausthal-Zellerfeld, im Januar 2009